Artikel 3 Regelungen der Arbeitsstunden
(Auszug aus der Beitragsordnung)
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit dem Jahresbeitrag eingezogen.
Für jede nicht geleistet Arbeitsstunde werden 20,00€ erhoben, und im Folgejahr mit dem Jahresbeitrag eingezogen.
„Passive Mitglieder“, „Ehrenmitglieder“ und „Mitglieder unter 18 Jahren“ sind von der Regelung der Arbeitsstunden befreit.
Die Abzeichnung der Zeiten erfolgt bitte durch Unterschrift eines Vorstands- oder Beiratsmitgliedes.
